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   OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91   

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https://dejure.org/1991,4513
OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91 (https://dejure.org/1991,4513)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.12.1991 - 3 L 21/91 (https://dejure.org/1991,4513)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 3 L 21/91 (https://dejure.org/1991,4513)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr; Anschlussberufung eines Beteiligten nach Ablauf der Beufungsfrist; Materielle Beschwer des Beigeladenen; Verletzung von Rechten des Rechtsmittelführers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Rechtsposition durch öffentliches oder bürgerliches Recht begründet wird (BVerwG, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 1, 2/81 -, NJW 1982, 951, 952, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 64, 67 ff.).

    Diese Vorschrift muß jedoch entsprechend angewendet werden: § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO beschränkt die Erfolgsmöglichkeit bei Anfechtungsklagen auf solche Fälle, in denen Rechtsschutzsuchende in ihren eigenen Rechten verletzt sind (BVerwG, Urteil vom 16.09.1981, aaO; Urteil vom 12.03.1987 - 3 C 2.86 -, E 77, 103, 105 mwN).

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch dann nicht, wenn man der Auffassung folgt, daß eine Verletzung subjektiver Rechte im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch darin liegen kann, daß aufgrund der Bindungswirkung des Urteils (§§ 121, 63 Nr. 3 VwGO) die gerichtliche Entscheidung zu einer Verstärkung der Wirkung des Verwaltungsaktes zu Lasten des Beigeladenen in der Weise führt, daß ein nachfolgender Zivilprozeß durch die verbindliche Entscheidung einer Vorfrage präjudiziert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981, aaO; Urt. v. 12.03.1987, aaO).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Diese Vorschrift muß jedoch entsprechend angewendet werden: § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO beschränkt die Erfolgsmöglichkeit bei Anfechtungsklagen auf solche Fälle, in denen Rechtsschutzsuchende in ihren eigenen Rechten verletzt sind (BVerwG, Urteil vom 16.09.1981, aaO; Urteil vom 12.03.1987 - 3 C 2.86 -, E 77, 103, 105 mwN).

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt man auch dann nicht, wenn man der Auffassung folgt, daß eine Verletzung subjektiver Rechte im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch darin liegen kann, daß aufgrund der Bindungswirkung des Urteils (§§ 121, 63 Nr. 3 VwGO) die gerichtliche Entscheidung zu einer Verstärkung der Wirkung des Verwaltungsaktes zu Lasten des Beigeladenen in der Weise führt, daß ein nachfolgender Zivilprozeß durch die verbindliche Entscheidung einer Vorfrage präjudiziert wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981, aaO; Urt. v. 12.03.1987, aaO).

  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Die materielle Beschwer ist jedoch dann zu bejahen, wenn das angefochtene Urteil sich - wie hier -, sofern es rechtskräftig wird, infolge seiner gegenüber dem Beigeladenen eintretenden Bindungswirkung (§ 121 VwGO) auf dessen materielle Rechtsstellung auswirken und zu einer Beeinträchtigung seiner subjektiven Rechte führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1987 - 4 C 35/85 -, NVwZ 1988, 1120, 1121 mwN).

    Da der Beigeladene durch den Entscheidungsausspruch - wie ausgeführt - nicht in eigenen Rechten verletzt wird, könnte die belastende Wirkung allenfalls den an der Rechtskraft teilhabenden maßgeblichen Gründen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.10.1987- 4 C 35.85 -, NVwZ 1988, 1120, 1121) entnommen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1962 - III A 1381/59
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Unberührt bleibt die jedem Beteiligten gegebene Möglichkeit, die Berufung des Rechtsmittelführers in ihrem Rahmen zu unterstützen (OVG Lüneburg, Urteil vom 18.09.1967 - I OVG A 132/66 -, NJW 1968, 422; vgl. auch OVG Münster, Beschluß vom 28.12.1962 - III A 1381/59 -, OVGE 18, 204, 205; Redeker/v. Oertzen, VwGO 10. Aufl., § 127 Rdnr. 2).).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 17.78

    Anfechtungsstreit - Planfestellungsbeschluss - Beigeladener Straßenbaulastträger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Zwar ist das Rechtsmittel eines zu Unrecht beigeladenen Beteiligten in jedem Falle mangels der erforderlichen Beschwer unzulässig (BVerwG, Urteil vom 10.12.1970 - VIII C 84.69 -, E 37, 43), doch kann daraus nicht der Umkehrschluß gezogen werden, die Berufung eines Beigeladenen wäre immer dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 VwGO gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 17.78 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 42).
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Zwar ist das Rechtsmittel eines zu Unrecht beigeladenen Beteiligten in jedem Falle mangels der erforderlichen Beschwer unzulässig (BVerwG, Urteil vom 10.12.1970 - VIII C 84.69 -, E 37, 43), doch kann daraus nicht der Umkehrschluß gezogen werden, die Berufung eines Beigeladenen wäre immer dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 VwGO gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 17.78 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 42).
  • BSG, 29.01.1959 - 2 RU 182/56
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Zwar scheint der Wortlaut des § 127 VwGO dafür zu sprechen, daß sich außer dem Berufungsbeklagten auch die anderen Beteiligten, zu denen nach § 63 VwGO auch der Beklagte gehört, der Berufung anschließen können, doch ist das Institut der Anschließung im Verwaltungsrechtsstreit wie im Zivilprozeß gem. § 521 ZPO als ein angriffsweise wirkender Antrag des Berufungsbeklagten innerhalb der Berufung des Gegners aufzufassen (vgl. BSG, Urt. v. 29.01.1959 - 2 RU 182/56 -, NJW 1959, 1750).
  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 5.75

    Revision des Beigeladenen - Rechtsschutzinteresse des Beigeladenen - Beiladung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Das wäre aber dann nicht der Fall, wenn er einen entsprechenden Verwaltungsakt (Aufhebung des Widerrufs) als Kläger wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO hinnehmen müßte, weil es an der Verletzung in subjektiven Rechten fehlt (BVerwG, Urt. v. 23.08.1974 - IV C 29.73 -, E 47, 19, 23; dem ausdrücklich folgend der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil v. 19.02.1976 - III C 5.75 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91
    Das wäre aber dann nicht der Fall, wenn er einen entsprechenden Verwaltungsakt (Aufhebung des Widerrufs) als Kläger wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO hinnehmen müßte, weil es an der Verletzung in subjektiven Rechten fehlt (BVerwG, Urt. v. 23.08.1974 - IV C 29.73 -, E 47, 19, 23; dem ausdrücklich folgend der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil v. 19.02.1976 - III C 5.75 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 65).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 TaBV 17/91
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  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Durch Urteil vom 5. Dezember 1991 - 3 L 21/91 - wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Berufung des zum dortigen Verfahren beigeladenen Antragstellers mit der Begründung zurück, der Antragsteller werde durch den Widerruf der Anerkennung nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1992 - 5 L 193/91

    Unzulässige Berufung des zu Unrecht beigeladenen überörtlichen Sozialhilfeträgers

    Das Rechtsmittel eines zu Unrecht beigeladenen Beteiligten ist in jedem Falle mangels der erforderlichen Beschwer unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1970 - 8 C 84.69 -, E 37, 43; Urteil des Schl.-Holst. OVG - 3. Senat - vom 05.12.1991 - 3 L 21/91 -).
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